Ob CBD-Öl für Tiere in Deutschland legal ist, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Es kommt darauf an, wie ein bestimmtes Produkt rechtlich eingeordnet wird. Als Futtermittel scheitert ein CBD-Extrakt daran, dass Cannabidiol in der EU kein zugelassener Futtermittelzusatzstoff ist. Als Tierarzneimittel bräuchte es eine Zulassung. In der Werbung sind Heilversprechen für Tierprodukte grundsätzlich verboten. Wer diese drei Ebenen kennt, kann Angebote deutlich sicherer einschätzen. Darum geht es in diesem Überblick.
Kurz gesagt
- Kein pauschales Ja: Die Rechtslage hängt davon ab, ob ein Produkt als Futtermittel, als Tierarzneimittel oder als anderes Erzeugnis eingeordnet wird.
- Futtermittelrecht: CBD beziehungsweise CBD-Extrakt ist in der EU kein zugelassener Futtermittelzusatzstoff. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat 2021 die Untersagung des Inverkehrbringens solcher Öle bestätigt.
- Tierarzneimittelrecht: Konzentration, Dosierungsempfehlung und ein arzneimittelähnlicher Gesamtauftritt können ein Öl zum zulassungspflichtigen Arzneimittel machen.
- Werbung: Aussagen, ein Produkt verhindere, behandle oder heile Krankheiten, sind bei Futtermitteln unzulässig und können zur Einstufung als Arzneimittel führen.
- Für Halter: Wer kauft, prüft Deklaration, Analysezertifikat, THC-Angaben und die Sprache des Anbieters.
Inhaltsverzeichnis
- Warum es keine einfache Antwort gibt
- Futtermittelrecht: CBD ist kein zugelassener Zusatzstoff
- Das Grundsatzurteil des OVG Nordrhein-Westfalen
- Wann ein CBD-Öl zum Tierarzneimittel wird
- Werbeaussagen: Wo die rechtlichen Grenzen liegen
- THC: Warum der Gehalt so wichtig ist
- Was Tierhalter vor dem Kauf prüfen sollten
- Unsere Sicht auf CBD-Öl für Tiere
- CBD-Öle für Hunde und Katzen von CBD’s Finest
- Häufige Fragen zur Rechtslage
- Quellen
Warum es keine einfache Antwort gibt
Im deutschen und europäischen Recht gibt es keine eigene Produktkategorie „CBD für Tiere“. Stattdessen greifen mehrere Rechtsgebiete ineinander. Welches davon gilt, ergibt sich aus der Zweckbestimmung, der Aufmachung und den Aussagen, mit denen ein Produkt angeboten wird. Ein und derselbe Inhaltsstoff kann daher je nach Präsentation unterschiedlich bewertet werden.
Für Tierhalter ist das zunächst verwirrend. Man findet Shops, die ihre Öle offen anbieten, Behördenberichte, die vor nicht zugelassenen Extrakten in Futtermitteln warnen, und Gerichtsurteile, die einzelne Produkte vom Markt nehmen. Das ist kein Widerspruch: Jedes Urteil und jede Kontrolle bezieht sich auf ein bestimmtes Produkt in einer bestimmten Aufmachung.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Rechtsrahmen bei CBD-Produkten für Tiere eine Rolle spielen:
| Rechtsrahmen | Wann er greift | Was gilt |
|---|---|---|
| Futtermittelrecht (EU) | Das Produkt ist dazu bestimmt, von Tieren aufgenommen zu werden | Zusatzstoffe brauchen eine EU-Zulassung, CBD-Extrakt hat keine |
| Tierarzneimittelrecht (EU und TAMG) | Das Produkt soll Krankheiten behandeln oder wird so präsentiert | Inverkehrbringen nur mit Zulassung, Registrierung oder Freistellung |
| Werberecht (Futtermittel und HWG) | Bei jeder Bewerbung des Produkts | Keine Heilversprechen, keine irreführenden Gesundheitsaussagen |
| Cannabisrecht | Bei THC-Anteilen im Produkt | Der THC-Gehalt und die Herkunft des Hanfs sind maßgeblich |
Wie sich diese Ebenen bei Haustierprodukten im Alltag auswirken, beschreiben wir ergänzend in unserem Beitrag CBD für Haustiere: Was in Deutschland legal ist.
Futtermittelrecht: CBD ist kein zugelassener Zusatzstoff
Der wichtigste Punkt der aktuellen Rechtslage liegt im europäischen Futtermittelrecht. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dürfen Futtermittelzusatzstoffe nur in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden, wenn sie unionsrechtlich zugelassen sind und die Zulassungs- und Kennzeichnungsvorgaben eingehalten werden. Eine nationale Ausnahme oder eine Duldung für „natürliche“ Stoffe sieht diese Regel nicht vor.
Hanföl ist nicht gleich CBD-Öl
Für die Einordnung ist eine Unterscheidung zentral, die das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) klar benennt: Hanföl aus Samen ist ein Einzelfuttermittel. CBD beziehungsweise CBD-Extrakt aus extrahiertem Blütenmaterial ist dagegen ein in der EU nicht zugelassener Futtermittelzusatzstoff.

Für Käufer heißt das: Die Bezeichnung „Hanföl“ auf einem Etikett sagt noch nichts darüber aus, ob zusätzlich ein Extrakt aus Blüten enthalten ist. Es lohnt sich deshalb, genau hinzusehen, welche Bestandteile deklariert sind und wie hoch der ausgewiesene CBD-Gehalt ist.
Was die Lebensmittelüberwachung findet
Das LGL hat Futtermittel aus Hanf untersucht und dabei CBD- und CBDA-Gehalte von bis zu 31.800 mg/kg festgestellt. Solche ungewöhnlich hohen Werte lassen nach Einschätzung der Behörde auf einen Zusatz nicht zugelassener Extrakte schließen. Natürliche Spuren aus Samen erklären derartige Mengen nicht.
Gehaltsangaben stehen im Handel üblicherweise in Prozent auf dem Etikett, etwa bei einem CBD-Hanföl für Hunde mit 4,2 %. Wer solche Angaben mit dem Analysezertifikat der jeweiligen Charge abgleicht, sieht schnell, ob deklarierter und gemessener Gehalt zusammenpassen.
Ein Zulassungsverfahren ist noch keine Zulassung
Gelegentlich liest man, CBD für Tiere sei „bereits auf dem Weg zur Zulassung“. Richtig ist: Die EU-Kommission dokumentierte im Ständigen Ausschuss im April 2021, dass ein Antrag zur Verwendung von Cannabidiol als Futtermittelzusatzstoff beraten wurde und die Mitgliedstaaten weitere Informationen zur konkreten Verwendung verlangten. Das belegt ein laufendes Verfahren, aber keine generelle Zulassung.
Wie aktuell das Thema bleibt, zeigt ein späterer Bericht: Im Mai 2024 berichtete die EU-Kommission im selben Ausschuss weiterhin über Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem RASFF zu nicht zugelassenem Cannabidiol in Futtermitteln. Nicht zugelassenes CBD im Futtermittelbereich beschäftigt die Überwachung also weiterhin.
Das Grundsatzurteil des OVG Nordrhein-Westfalen
Die bis heute meistzitierte Entscheidung stammt vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Im Beschluss vom 9. März 2021 (Az. 9 B 1566/20) ging es um CBD-Öle für Tiere, deren Inverkehrbringen eine Behörde untersagt hatte. Das Gericht bestätigte die Untersagung: Die Öle seien als Futtermittelzusatzstoffe einzuordnen und durften ohne die erforderliche Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden.
Bemerkenswert ist die Begründung. Ob die Öle möglicherweise sicher sind, war für das Gericht nicht entscheidend. Das Futtermittelrecht funktioniert produktbezogen und vorgelagert: Die behauptete Sicherheit eines Erzeugnisses ersetzt nicht die EU-Zulassung als Zusatzstoff. Ein Anbieter kann sich also nicht darauf berufen, sein Öl sei rein oder natürlich, wenn es rechtlich als Futtermittel mit nicht zugelassenem Zusatzstoff gilt.
Das Urteil richtet sich an diejenigen, die Produkte in Verkehr bringen, also an Hersteller und Händler. Es zeigt, nach welchen Maßstäben Behörden und Gerichte die Einordnung vornehmen.
Wann ein CBD-Öl zum Tierarzneimittel wird
Neben dem Futtermittelrecht steht das Tierarzneimittelrecht. In Deutschland regelt es das Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 2026 der Durchführung der europäischen Verordnung (EU) 2019/6 dient. Zulassungspflichtige Tierarzneimittel dürfen danach nur bereitgestellt werden, wenn Kennzeichnung und Packungsbeilage den Vorgaben der EU-Verordnung und des deutschen Gesetzes entsprechen.
Funktions- und Präsentationsarzneimittel
Wie schnell ein Produkt in diesen Bereich rutschen kann, zeigt ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 9 K 5912/25). Das Gericht führte aus, dass cannabidiolhaltige Pflegeöle bei entsprechender Wirkstoffkonzentration und Dosierungsempfehlung als Funktionsarzneimittel einzuordnen sein können. Zusätzlich kann ein arzneimittelartiges Gesamtbild ein sogenanntes Präsentationsarzneimittel begründen. Im entschiedenen Fall war das Inverkehrbringen ohne Zulassung, Registrierung oder Freistellung untersagt.
Zwei Begriffe helfen beim Verständnis:
- Funktionsarzneimittel: Die Einordnung knüpft an die Zusammensetzung an, etwa an die Konzentration des Wirkstoffs in Verbindung mit Anwendungsempfehlungen.
- Präsentationsarzneimittel: Hier zählt die Aufmachung. Verpackung, Texte, Bilder und Versprechen können den Eindruck eines Arzneimittels erwecken, auch wenn der Anbieter das Produkt anders bezeichnet.
Die Bezeichnung „Pflegeöl“ allein schützt also nicht vor der Einordnung als Arzneimittel. Maßgeblich ist das Gesamtbild, das ein Produkt beim Käufer erzeugt.
Werbeaussagen: Wo die rechtlichen Grenzen liegen
Ein großer Teil der rechtlichen Konflikte entsteht nicht durch den Inhalt einer Flasche, sondern durch das, was über sie gesagt wird. Die Regierung von Oberbayern weist in ihren Hinweisen zu Werbeaussagen auf Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 hin: Futtermittel dürfen nicht damit beworben werden, Krankheiten zu verhindern, zu behandeln oder zu heilen. Gesundheits- oder krankheitsbezogene Formulierungen können außerdem dazu führen, dass ein Produkt als Tierarzneimittel eingestuft wird.
Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz. Nach § 3 HWG ist irreführende Werbung unzulässig. Das gilt insbesondere, wenn einem Mittel eine therapeutische Wirkung zugeschrieben wird, die es nicht besitzt, wenn ein sicherer Erfolg versprochen wird oder wenn der Eindruck entsteht, bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch träten keine schädlichen Wirkungen ein.
Wie streng Gerichte das handhaben, zeigt das OLG Oldenburg (Urteil vom 1. Februar 2021, Az. 6 U 246/20). Es bestätigte das Verbot der Werbung für ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde, weil die beworbene Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert war. Die Beweislast für die wissenschaftliche Absicherung trägt der Werbende.
Für Käufer ist das ein praktischer Prüfstein. Ein Anbieter, der für ein Tierprodukt Heilung, Linderung oder sichere Erfolge verspricht, riskiert rechtlich viel. Sachliche Angaben zu Herstellung, Inhaltsstoffen und Prüfungen zeigen dagegen, dass ein Shop die Regeln kennt.

THC: Warum der Gehalt so wichtig ist
Neben CBD enthält Hanf weitere Cannabinoide, darunter THC. Ob ein Hanfprodukt unter das Cannabisrecht fällt, hängt maßgeblich vom THC-Gehalt und von der Herkunft des verwendeten Hanfs ab. Die Regeln dazu haben sich mit dem Cannabisgesetz verändert. Die Grundzüge für CBD-Produkte erklären wir in unserem Beitrag CBD-Recht in Deutschland einfach erklärt.
Für Tierprodukte ist dieser Punkt besonders sensibel. Deshalb achten wir bei unseren Ölen für Hunde und Katzen darauf, dass sie frei von THC sind. Nachprüfbar wird eine solche Angabe erst durch ein Analysezertifikat, das die Cannabinoide der jeweiligen Charge aufschlüsselt. Wie man ein solches Dokument liest, zeigen wir in Zertifikate richtig lesen und prüfen.
Was Tierhalter vor dem Kauf prüfen sollten
Die Rechtslage richtet sich in erster Linie an Hersteller und Händler. Wer als Halter ein Produkt auswählt, kann aber mit wenigen Schritten erkennen, wie sorgfältig ein Anbieter arbeitet:
- Deklaration lesen: Wie wird das Produkt bezeichnet, und welche Bestandteile sind angegeben? Hanfsamenöl und CBD-Extrakt sind rechtlich verschiedene Dinge.
- Werbesprache prüfen: Verspricht der Shop Heilung, Schmerzfreiheit oder sichere Ergebnisse? Solche Aussagen sind bei Futtermitteln unzulässig und deuten darauf hin, dass der Anbieter die Regeln nicht kennt.
- Analysezertifikat verlangen: Ein seriöser Anbieter stellt für jede Charge ein Laborzertifikat bereit, das CBD- und THC-Gehalt ausweist.
- Chargennummer abgleichen: Die Nummer auf der Flasche sollte zum Zertifikat passen. Nur dann sagt das Dokument etwas über genau dieses Produkt aus.
- Unterschiede zu Humanprodukten kennen: Produkte für Menschen und für Tiere unterscheiden sich in Rezeptur und Kennzeichnung. Die Details erklären wir in CBD-Öl für Tiere und Menschen: Die Unterschiede.
- Tierarzt einbeziehen: Ist das Tier krank oder trächtig oder bekommt es Medikamente, gehört die Frage nach jedem zusätzlichen Produkt in die Tierarztpraxis. Das gilt erst recht, wenn man über ein tatsächliches Arzneimittel nachdenkt, denn ein solches darf nur mit Zulassung abgegeben werden.
- Kontakt testen: Beantwortet der Kundenservice Fragen zu Herkunft, Extraktion und Zertifikaten konkret? Ausweichende Antworten sind ein Warnsignal.
Für Katzenhalter gelten einige zusätzliche Besonderheiten bei Formulierung und Sicherheitsregeln. Diese haben wir in CBD-Öl für Katzen erklärt zusammengefasst.
Unsere Sicht auf CBD-Öl für Tiere
Wir stellen seit über acht Jahren Vollspektrum-CBD-Öle her. In dieser Zeit haben wir gelernt, dass Vertrauen nicht durch große Versprechen entsteht, sondern durch Nachvollziehbarkeit. Gerade bei Produkten für Tiere ist das der Maßstab, an dem wir uns messen lassen.
Die Rechtslage ist komplex, und wir halten nichts davon, sie kleinzureden. Deshalb sprechen wir über unsere Öle so, wie es das Recht vorsieht: sachlich, ohne Heilversprechen und ohne Aussagen, die Halter in die Irre führen könnten. Was wir zeigen können, zeigen wir: die schonende Extraktion bei niedrigen Temperaturen, den Verzicht auf Zusatzstoffe und für jede Charge ein Analysezertifikat.
Für Hunde und Katzen haben wir eigene Rezepturen entwickelt, die frei von THC sind. Wer Fragen zu Herkunft, Herstellung oder einem bestimmten Zertifikat hat, bekommt bei uns eine persönliche Antwort und keine Textbausteine. Und weil gerade Erstkäufer Sicherheit brauchen, gibt es unsere Geld-zurück-Garantie.
Unser Rat an alle Halter ist einfach: Prüfen Sie jeden Anbieter, auch uns. Wer transparent arbeitet, hat mit kritischen Fragen kein Problem.
Florian
CBD-Öle für Hunde und Katzen von CBD’s Finest
Wer ein nachvollziehbar hergestelltes Produkt sucht, findet in unserem Shop eigene Linien für Hunde und Katzen: 100 % natürliche Vollspektrum-Öle ohne Zusatzstoffe, schonend extrahiert, in geprüfter Bio-Qualität und frei von THC. Zu jeder Charge stellen wir das Analysezertifikat bereit.
Für Hunde gibt es unter anderem das CBD-Öl für Hunde 5 % und das CBD-Öl für Hunde 10 %, für Katzen das CBD-Öl für Katzen 5 %. Die vollständige Auswahl finden Sie in den Kollektionen CBD-Öl für Hunde und CBD-Öl für Katzen. Unsere Geld-zurück-Garantie gibt zusätzliche Sicherheit beim ersten Kauf.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Betreffen die Urteile auch Tierhalter?
Die bekannten Entscheidungen, etwa des OVG Nordrhein-Westfalen, betreffen das Inverkehrbringen durch Anbieter, also Herstellung und Verkauf. Für Halter ist vor allem wichtig, auf THC-Angaben und ein nachvollziehbares Analysezertifikat zu achten. Wer im Einzelfall unsicher ist, bekommt bei einer Rechtsberatung Klarheit.
Ist CBD für Tiere in der EU zugelassen?
Als Futtermittelzusatzstoff nicht. Die EU-Kommission hat 2021 einen Antrag beraten und weitere Informationen verlangt, eine generelle Zulassung folgte daraus nicht. Behörden wie das LGL Bayern führen CBD-Extrakt daher als nicht zugelassenen Zusatzstoff.
Ist Hanföl für Tiere dasselbe wie CBD-Öl?
Nein. Hanföl aus Samen gilt als Einzelfuttermittel, CBD-Extrakt aus Blütenmaterial dagegen als nicht zugelassener Futtermittelzusatzstoff. Ein Blick auf die Zutatenliste und das Zertifikat zeigt, was ein Produkt tatsächlich enthält.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
An sachlichen Produkttexten ohne Heilversprechen, an Analysezertifikaten für jede Charge und an einem Kundenservice, der Fragen zu Herkunft und Herstellung konkret beantwortet. Welche Überlegungen darüber hinaus zählen, beschreiben wir im Beitrag ethische Fragen für Tierhalter.
Quellen
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. März 2021, Az. 9 B 1566/20
- VG Freiburg, Az. 9 K 5912/25
- LGL Bayern: Cannabidiol in Futtermitteln aus Hanf
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
- EU-Kommission, Ständiger Ausschuss, Sitzung April 2021
- EU-Kommission, Ständiger Ausschuss, Sitzung Mai 2024
- Regierung von Oberbayern: Hinweise zu Werbeaussagen bei Futtermitteln
- OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Februar 2021, Az. 6 U 246/20
