Kurz gesagt: Besitz und Erwerb von CBD-Produkten aus Nutzhanf sind in Deutschland in der Regel strafrechtlich unproblematisch. Der Verkauf ist aber an weitere Regeln gebunden: CBD-Extrakte gelten als Novel Food und dürfen nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden. Diese Trennung sorgt für die meiste Verwirrung.
Die drei Rechtsebenen
1. Strafrecht: Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Seit 2024 ist Cannabis nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Nutzhanf fällt nicht unter die Regeln für Konsumcannabis, wenn er aus zertifizierten EU-Sorten stammt (THC max. 0,3 % in der Pflanze) und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
2. Lebensmittelrecht: Novel Food
CBD-Extrakte sind im EU-Novel-Food-Katalog als neuartig eingestuft. Eine Zulassung liegt nicht vor, die EFSA-Bewertung ist ausgesetzt. Das BVL sieht derzeit keine Fallgestaltung, in der CBD in Lebensmitteln verkehrsfähig wäre.
3. Kosmetikrecht
Kosmetik zur äußerlichen Anwendung, etwa Cremes und Salben, folgt der EU-Kosmetikverordnung. Maßgeblich ist die tatsächliche Zweckbestimmung, nicht allein das Etikett.
Werberecht
Heilversprechen und gesundheitsbezogene Aussagen sind für CBD-Produkte unzulässig. Abmahnungen gegen Shops, die damit werben, sind keine Seltenheit.
Die häufigsten Mythen
- „CBD ist völlig unreguliert.“ Falsch. Mehrere Rechtsbereiche greifen.
- „Als Kosmetik deklariert ist alles erlaubt.“ Falsch. Gerichte prüfen den Gesamteindruck, nicht nur das Etikett.
- „CBD-Öl ist ein zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel.“ Falsch. Es gibt keine Zulassung.
- „Legal heißt THC unter 0,2 %.“ Zu kurz gegriffen. Der THC-Wert ist nur eine von mehreren Voraussetzungen.
Checkliste für Käufer
- Herkunft aus zertifiziertem EU-Nutzhanf
- Analysezertifikat pro Charge mit THC-Wert
- keine Heil- oder Gesundheitsversprechen
- keine Verzehr- oder Dosierempfehlungen
- vollständiges Impressum, erreichbarer Service
Ausblick
Die Rechtslage bleibt in Bewegung: Die EFSA-Bewertung der Novel-Food-Anträge und die Auslegung des KCanG durch Gerichte entwickeln sich weiter. Aktuelle Informationen bieten BVL und Verbraucherzentralen.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.