CBD-Öle für Hunde und Katzen sind in Deutschland frei im Handel erhältlich. Daraus folgt aber nicht, dass jedes solche Produkt rechtlich in Ordnung ist. Ob ein CBD-Produkt für Tiere verkauft werden darf, hängt davon ab, wie es eingeordnet wird: als Futtermittel, als Tierarzneimittel oder als etwas anderes. Die Behörden trennen dabei klar: Bestandteile aus Hanfsamen mit technisch unvermeidbaren CBD-Spuren gelten als Futtermittel in der Regel als verkehrsfähig, gezielt zugesetzte CBD-Extrakte dagegen sind als Futtermittel nicht zugelassen. Dieser Artikel erklärt, welche Regeln gelten, was Gerichte entschieden haben und woran man einen Anbieter erkennt, der diese Regeln ernst nimmt.
Kurz gesagt
- Futtermittel: CBD-Extrakte sind in der EU kein zugelassener Futtermittelzusatzstoff. Produkte aus Nutzhanfsamen mit natürlichen, technisch unvermeidbaren CBD-Gehalten sind in der Regel verkehrsfähig.
- Tierarzneimittel: Je nach Konzentration und Aufmachung kann ein CBD-Öl für Tiere als Tierarzneimittel gelten und braucht dann eine Zulassung. Zuständig ist in Deutschland das BVL.
- Gerichte: Das OVG NRW (2021) und das VG Freiburg (2025) haben behördliche Maßnahmen gegen CBD-Öle für Tiere bestätigt oder deren Einstufung als Arzneimittel für möglich gehalten.
- Werbung: Krankheitsbezogene Aussagen sind bei Futtermitteln unzulässig. Wer mit Heilversprechen wirbt, verstößt gegen geltendes Recht.
- Prüfen lohnt sich: Analysezertifikate jeder Charge, ein nachgewiesener THC-Gehalt und eine zurückhaltende Produktbeschreibung sind die wichtigsten Qualitätsmerkmale.
Inhaltsverzeichnis
- Drei Rechtsgebiete, die für CBD bei Tieren zählen
- Futtermittelrecht: Warum CBD-Extrakte nicht zugelassen sind
- Wann aus einem Tierprodukt ein Tierarzneimittel wird
- THC-Gehalt: Warum er bei Tierprodukten so wichtig ist
- Werbung und Kennzeichnung: Woran man seriöse Anbieter erkennt
- Bestellungen aus dem Ausland
- Die Rolle der Tierärztin oder des Tierarztes
- Unsere Sicht: Transparenz statt Versprechen
- CBD-Öle für Hunde und Katzen bei CBDs Finest
- Häufige Fragen
- Quellen
Drei Rechtsgebiete, die für CBD bei Tieren zählen
Wer verstehen will, warum die Frage nach der Legalität so oft unterschiedlich beantwortet wird, muss wissen, dass es nicht ein einzelnes „CBD-Gesetz“ gibt. Für Produkte, die für Tiere bestimmt sind, greifen mehrere Rechtsbereiche ineinander, und jeder stellt eigene Anforderungen.
Erstens das Futtermittelrecht. Es regelt alles, was zur oralen Tierfütterung bestimmt ist, und legt fest, welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen. Hier entscheidet sich, ob CBD in Tierprodukten überhaupt vorkommen darf und in welcher Form.
Zweitens das Tierarzneimittelrecht. Sobald ein Produkt eine pharmakologische Wirkung entfaltet oder so aufgemacht ist, als sei es zur Behandlung von Krankheiten bestimmt, kann es als Tierarzneimittel gelten. Dann reicht ein normaler Verkauf nicht mehr aus, es braucht eine behördliche Zulassung.
Drittens die Vorgaben zum THC-Gehalt. CBD-Produkte stammen aus Hanf, und Hanf enthält von Natur aus auch THC. Wie viel davon enthalten sein darf, ist ein eigener Prüfpunkt, der für Hersteller wie für Käufer wichtig ist.

Einen Überblick über die allgemeine Rechtslage für CBD in Deutschland, also auch für Produkte, die nicht für Tiere bestimmt sind, geben wir im Beitrag CBD-Recht in Deutschland einfach erklärt. Im Folgenden geht es speziell um Haustiere.
Futtermittelrecht: Warum CBD-Extrakte nicht zugelassen sind
Die klarste Aussage zur Rechtslage kommt aus der amtlichen Futtermittelüberwachung. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat Futtermittel aus Hanf auf Cannabidiol untersucht und die rechtliche Bewertung dabei ausführlich dargestellt. Laut dem Jahresbericht des LGL zu CBD in Futtermitteln aus Hanf ist CBD beziehungsweise CBD-Extrakt ein in der EU nicht zugelassener Futtermittelzusatzstoff.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Produkt, dem CBD-Extrakt gezielt zugesetzt wird und das als Futtermittel in Verkehr gebracht wird, erfüllt die futtermittelrechtlichen Vorgaben nicht. Das gilt unabhängig davon, wie hochwertig das Extrakt ist oder wie sorgfältig es hergestellt wurde. Entscheidend ist allein, dass der Stoff für diesen Zweck keine Zulassung hat.
Hanfsamen und CBD-Extrakt: der entscheidende Unterschied
Das LGL unterscheidet deutlich zwischen zwei Fällen, die auf den ersten Blick ähnlich wirken:
- Natürliche Spuren in Hanfsamenprodukten: Hanfsamen, Hanfsamenöl oder Hanfsamenmehl können geringe CBD-Mengen enthalten, weil bei der Ernte und Verarbeitung Pflanzenteile mit dem Samen in Kontakt kommen. Solche technisch unvermeidbaren Gehalte sind in Futtermitteln in der Regel verkehrsfähig.
- Gezielter Zusatz von CBD-Extrakt: Wird CBD bewusst als Extrakt zugegeben oder ein Produkt damit angereichert, handelt es sich um die Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffs. Das ist im Futtermittelbereich nicht zulässig.
Diese Unterscheidung erklärt, warum man im Handel einerseits Hanfsamenöl als Futterergänzung findet, das unproblematisch ist, und andererseits CBD-Öle für Tiere, deren rechtliche Einordnung deutlich komplizierter ist. Wer ein Produkt prüft, sollte deshalb zuerst klären, ob es sich um ein reines Hanfsamenprodukt oder um ein Produkt mit CBD-Extrakt handelt.
Was das OVG NRW 2021 entschieden hat
Dass die Behörden diese Linie auch durchsetzen, zeigt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 B 1566/20 ging es um die Untersagung des Inverkehrbringens bestimmter CBD-Öle für Tiere. Das Gericht hielt diese Untersagung bei summarischer Prüfung für voraussichtlich rechtmäßig, weil die Produkte einen nicht zugelassenen Futtermittelzusatzstoff enthielten.
Wichtig zur Einordnung: Es handelte sich um ein Eilverfahren, also um eine vorläufige Prüfung und nicht um eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache. Die Richtung ist trotzdem eindeutig. Ein Gericht hat bestätigt, dass eine Behörde den Verkauf von CBD-Ölen für Tiere untersagen darf, wenn diese als Futtermittel mit CBD-Extrakt eingeordnet werden.
Wann aus einem Tierprodukt ein Tierarzneimittel wird
Viele Anbieter versuchen, dem Futtermittelrecht auszuweichen, indem sie ihre Produkte anders bezeichnen, etwa als Pflegeöl. Das schützt allerdings nicht automatisch vor einer strengeren Einstufung. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat sich 2025 im Verfahren 9 K 5912/25 mit genau dieser Frage befasst.
Nach der Entscheidung können cannabidiolhaltige Pflegeöle für Tiere als Funktions- oder Präsentationsarzneimittel eingestuft werden, wenn ihre Wirkstoffkonzentration und die dazu gegebenen Empfehlungen des Herstellers darauf hindeuten, dass sie eine pharmakologische Wirkung entfalten sollen. In diesem Fall benötigt das Produkt eine Zulassung oder Registrierung nach dem Tierarzneimittelgesetz und der EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel.
Die beiden Begriffe aus dem Urteil lassen sich so verstehen:
- Funktionsarzneimittel: Ein Produkt wird nach seiner tatsächlichen Wirkung beurteilt. Ist die Konzentration so hoch, dass eine pharmakologische Wirkung zu erwarten ist, kann es unabhängig von der Bezeichnung als Arzneimittel gelten.
- Präsentationsarzneimittel: Hier zählt die Aufmachung. Wird ein Produkt so beworben oder beschrieben, dass der Eindruck entsteht, es diene der Heilung oder Linderung von Krankheiten, kann es allein deshalb als Arzneimittel eingestuft werden.
Für die Zulassung von Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig, mit bestimmten Ausnahmen, die das Gesetz über die Errichtung des BVL in Verbindung mit dem Tierarzneimittelgesetz regelt.
Daraus ergibt sich eine Zwickmühle für den Markt: Als Futtermittel ist CBD-Extrakt nicht zugelassen, und als Arzneimittel bräuchte das Produkt ein eigenes Zulassungsverfahren. Ein Name wie „Pflegeöl“ ändert daran nichts, wenn Inhalt und Beschreibung etwas anderes nahelegen. Genau deshalb achten seriöse Anbieter darauf, wie sie ihre Produkte beschreiben, und verzichten auf jede Aussage, die eine Behandlung verspricht.
THC-Gehalt: Warum er bei Tierprodukten so wichtig ist
Neben CBD spielt THC eine eigene Rolle für die rechtliche Einordnung. Nach dem Bericht des LGL Bayern muss Nutzhanf in der EU einen THC-Gehalt unter 0,2 % aufweisen. Diese Angabe bezieht sich auf den Stand des Berichts aus den Jahren 2021 und 2022. Grenzwerte im Hanfbereich werden auf EU-Ebene immer wieder überprüft, deshalb lohnt bei konkreten Fragen ein Blick auf den aktuellen Rechtsstand.
Für Tierhalter ist vor allem eines wichtig: Der THC-Gehalt eines Produkts sollte nicht geschätzt, sondern gemessen sein. Ein Analysezertifikat aus einem Labor zeigt, wie viel THC eine Charge tatsächlich enthält. Produkte, die ausdrücklich als THC-frei für Tiere ausgewiesen sind, sollten diese Angabe mit einer Laboranalyse belegen können.
Auch die Zusammensetzung insgesamt zählt. Ob ein Produkt reines Hanfsamenöl ist, ein Vollspektrum-Extrakt oder ein Isolat, beeinflusst seine rechtliche Einordnung und sollte auf dem Etikett oder in den Produktunterlagen nachvollziehbar angegeben sein. Welche Unterschiede es zwischen den Produktarten gibt, erklären wir im Beitrag CBD-Öl für Tiere: Unterschiede im Überblick.
Werbung und Kennzeichnung: Woran man seriöse Anbieter erkennt
Ein Teil der Rechtslage lässt sich für Käufer sehr gut selbst überprüfen: die Art, wie ein Produkt beworben wird. Das Regierungspräsidium Gießen stellt in seinem Merkblatt mit futtermittelrechtlichen Hinweisen für Hersteller (Stand 2024) klar, dass die Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen bei Futtermitteln unzulässig ist.
Wer also auf einer Produktseite liest, ein CBD-Öl lindere bestimmte Beschwerden, heile Krankheiten oder ersetze den Tierarzt, hat ein deutliches Warnsignal vor sich. Solche Aussagen verstoßen nicht nur gegen das Werberecht, sie können ein Produkt auch in die Nähe eines Präsentationsarzneimittels rücken. Ein Anbieter, der rechtliche Vorgaben ernst nimmt, formuliert zurückhaltend und sachlich.
Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf man achten kann:
| Prüfpunkt | Worauf man achtet | Warnsignal |
|---|---|---|
| Analysezertifikat | Laboranalyse für jede Charge, öffentlich einsehbar oder auf Anfrage | Kein Zertifikat oder nur ein altes, allgemeines Dokument |
| THC-Gehalt | Messwert im Zertifikat, bei Tierprodukten idealerweise THC-frei | Nur pauschale Angaben ohne Laborwert |
| Inhaltsstoffe | Vollständige Liste, keine unnötigen Zusatzstoffe | Unklare Bezeichnungen oder fehlende Angaben |
| Werbeaussagen | Sachliche Beschreibung ohne Heilversprechen | Aussagen zu Krankheiten, Beschwerden oder Heilung |
| Herstellung | Angaben zur Extraktionsmethode und Herkunft | Keine Informationen zur Herstellung |
| Ansprechpartner | Erreichbarer Kundenservice mit Impressum in Deutschland oder der EU | Kein Impressum, keine Kontaktmöglichkeit |
Diese Punkte ersetzen keine rechtliche Prüfung, sie helfen aber dabei, Anbieter auszusortieren, die es mit Transparenz nicht genau nehmen. Eine ausführlichere Prüfliste finden Interessierte in unserem Beitrag tierfreundliche Formulierung von CBD-Öl prüfen sowie im Artikel zur Qualitätsprüfung bei Bio-CBD für Tiere.
Bestellungen aus dem Ausland
Eine häufige Frage betrifft Produkte, die online im Ausland bestellt oder von Reisen mitgebracht werden. Für solche Produkte gelten keine lockereren Regeln: Was in Deutschland in Verkehr gebracht wird, muss die deutschen und europäischen Vorgaben erfüllen, unabhängig davon, wo es hergestellt wurde. Hinzu kommen bei Sendungen aus Ländern außerhalb der EU die Zollvorschriften.
Das Problem liegt oft im Detail. Produkte aus anderen Ländern sind manchmal nach dortigen Regeln gekennzeichnet, nennen andere THC-Werte oder enthalten Werbeaussagen, die in Deutschland unzulässig wären. Ein Analysezertifikat fehlt häufig ganz. Wer eine Bestellung im Ausland erwägt, sollte sich vorab beim Zoll über die aktuellen Einfuhrbestimmungen informieren und die oben genannten Prüfpunkte besonders sorgfältig anwenden. Ein Anbieter mit Sitz in Deutschland, der die hiesige Rechtslage kennt und erreichbar ist, erspart in vielen Fällen Unsicherheit.
Die Rolle der Tierärztin oder des Tierarztes
Die Rechtslage beantwortet die Frage, ob ein Produkt verkauft werden darf. Sie beantwortet nicht, ob ein Produkt für ein bestimmtes Tier geeignet ist. Diese Entscheidung gehört in die Tierarztpraxis. Gerade bei Tieren, die bereits Medikamente erhalten, bei jungen, alten oder trächtigen Tieren sowie bei Vorerkrankungen ist die Tierärztin oder der Tierarzt die richtige Ansprechperson, bevor man überhaupt über ein CBD-Produkt nachdenkt.
Wir geben deshalb bewusst keine Empfehlungen zur Verwendung bei Tieren. Das ist keine Ausflucht, sondern die Konsequenz aus den Regeln, die in diesem Artikel beschrieben sind: Aussagen über Wirkungen oder Anwendungen bei Krankheiten sind Herstellern und Händlern aus gutem Grund nicht erlaubt. Wer fachlichen Rat braucht, bekommt ihn in der Tierarztpraxis. Hintergrundwissen zu einzelnen Tierarten bieten unsere Beiträge CBD-Öl für Hunde sachlich erklärt und CBD-Öl für Katzen und Sicherheitsregeln.
Unsere Sicht: Transparenz statt Versprechen
Wir stellen seit über acht Jahren Vollspektrum-CBD-Öle her und erleben, wie unübersichtlich der Markt für Tierhalter wirkt. Auf der einen Seite stehen Angebote, die mit großen Versprechen werben, auf der anderen Seite Behörden und Gerichte, die klare Grenzen ziehen. Wer ein Produkt für sein Tier sucht, steht dazwischen und weiß oft nicht, wem er vertrauen kann.

Unsere Antwort darauf ist Transparenz. Für jede Charge legen wir ein Analysezertifikat vor, damit man nicht auf unser Wort angewiesen ist, sondern die Werte selbst nachlesen kann. Wir verzichten auf Zusatzstoffe, extrahieren schonend bei niedrigen Temperaturen und bieten für Tiere eigene Rezepturen an, die frei von THC sind. Und wir verzichten bewusst auf Aussagen zu Wirkungen oder Anwendungen, weil wir die Regeln, die für unsere Branche gelten, ernst nehmen.
Wir sind überzeugt, dass ein seriöser Anbieter genau daran zu erkennen ist: an überprüfbaren Laborwerten, an einer nachvollziehbaren Herstellung und an einer Sprache, die informiert, statt zu versprechen. Wer bei der Auswahl unsicher ist, kann sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden.
— Florian
CBD-Öle für Hunde und Katzen bei CBDs Finest
Wer nach einem Anbieter sucht, der die genannten Prüfpunkte erfüllt, findet bei uns eigene Produktlinien für Tiere: CBD-Öl für Hunde und CBD-Öl für Katzen. Für beide gilt: Analysezertifikat für jede Charge, frei von THC, ohne Zusatzstoffe und schonend extrahiert. Die Öle für Hunde gibt es in verschiedenen Konzentrationen, etwa als CBD-Öl für Hunde 5 % in 10 ml. Mit unserer Geld-zurück-Garantie können vor allem Erstkäufer ohne Risiko bestellen, und bei Fragen hilft unser persönlicher Kundenservice weiter.
Häufige Fragen
Darf man CBD-Öl für Tiere in Deutschland kaufen?
CBD-Öle für Tiere werden in Deutschland verkauft und dürfen von Tierhaltern gekauft werden. Die rechtlichen Vorgaben richten sich vor allem an Hersteller und Händler: Sie dürfen CBD-Extrakt nicht als Futtermittelzusatzstoff verwenden und keine krankheitsbezogenen Aussagen treffen. Als Käufer achtet man deshalb am besten auf Analysezertifikate und eine sachliche Produktbeschreibung.
Ist Hanfsamenöl für Tiere dasselbe wie CBD-Öl?
Nein. Hanfsamenöl wird aus den Samen gewonnen und enthält höchstens technisch unvermeidbare CBD-Spuren, solche Produkte sind als Futtermittel in der Regel verkehrsfähig. CBD-Öl enthält dagegen gezielt gewonnenes CBD-Extrakt, für das im Futtermittelrecht eine andere Bewertung gilt. Ein Blick auf die Zutatenliste und das Analysezertifikat zeigt, um welche Produktart es sich handelt.
Kann man CBD-Öl für Menschen auch für Hunde verwenden?
Produkte für Menschen sind für Menschen bestimmt und nicht auf die Anforderungen bei Tieren abgestimmt, etwa beim THC-Gehalt. Für Tiere gibt es eigene Produktlinien, die zum Beispiel frei von THC sind. Ob ein CBD-Produkt für ein bestimmtes Tier überhaupt infrage kommt, klärt man mit der Tierärztin oder dem Tierarzt.
Darf man CBD-Produkte für Haustiere aus dem Ausland bestellen?
Für Produkte, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, gelten die deutschen und europäischen Vorgaben, egal wo sie hergestellt wurden. Bei Sendungen von außerhalb der EU kommen Zollvorschriften hinzu. Wer im Ausland bestellen möchte, informiert sich am besten vorab beim Zoll über die aktuellen Regeln und prüft das Produkt besonders gründlich.
Warum machen seriöse Anbieter keine Angaben zur Wirkung bei Tieren?
Krankheitsbezogene Werbung ist bei Futtermitteln unzulässig, und Aussagen zu Wirkungen können ein Produkt außerdem in die Nähe eines zulassungspflichtigen Tierarzneimittels rücken. Ein Anbieter, der solche Aussagen vermeidet, hält sich an die geltenden Regeln. Fachlichen Rat zur Gesundheit eines Tieres gibt die Tierarztpraxis.
Quellen
- LGL Bayern: Cannabidiol in Futtermitteln aus Hanf
- OVG NRW, Beschluss 9 B 1566/20
- VG Freiburg, 9 K 5912/25
- Gesetz über die Errichtung des BVL
- Regierungspräsidium Gießen: Merkblatt futtermittelrechtliche Hinweise für Hersteller (2024)
