CBD-haltige Lebensmittel sind in Deutschland derzeit nicht verkehrsfähig. Das ist keine Grauzone, sondern eine klare behördliche Position, die auf der Verordnung (EU) 2015/2283 basiert und von mehreren deutschen Behörden sowie Gerichten bestätigt wurde.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hält fest, dass CBD im Novel-Food-Katalog der EU-Kommission als neuartig eingestuft ist und dass aktuell keine Fallgestaltung bekannt sei, bei der CBD in Lebensmitteln als verkehrsfähig angesehen werden könne. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zwar eine vorläufige Sicherheitsgrenze veröffentlicht, aber gleichzeitig wesentliche Datenlücken identifiziert, die eine abschließende Zulassung bislang verhindern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt zusätzlich vor THC-Kontaminationsrisiken und fehlender Evidenz für behauptete Produkteigenschaften.
Wichtige Eckpunkte auf einen Blick:
- Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel-Food-Verordnung)
- Einstufung: CBD und cannabinoidhaltige Extrakte gelten als neuartige Lebensmittel
- Zulassungsstatus: Keine Zulassung erteilt, keine Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel
- Zuständige Behörden: BVL, BfR (Deutschland); EFSA (EU-Ebene)
- Vollzugsbeleg: VG Hannover, Beschluss vom 18.11.2019, Az. 15 B 3035/19
- Alternativroute: Arzneimittelzulassung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
Wichtige Erkenntnisse
CBD als neuartiges Lebensmittel ist in Deutschland nicht zugelassen, und ohne Zulassung nach der Verordnung (EU) 2015/2283 dürfen CBD-haltige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.
| Thema | Details |
|---|---|
| Rechtsstatus CBD-Lebensmittel | Nicht verkehrsfähig in Deutschland; keine Zulassung nach Verordnung (EU) 2015/2283 erteilt. |
| Zuständige Behörden | BVL und BfR in Deutschland; EFSA auf EU-Ebene bewertet Sicherheitsdaten. |
| EFSA-Bewertung | Vorläufige Sicherheitsgrenze veröffentlicht, aber wesentliche Datenlücken verhindern abschließende Zulassung. |
| Vollzugspraxis | VG Hannover (18.11.2019, Az. 15 B 3035/19) bestätigt Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen. |
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Inhaltsverzeichnis
- Was regelt die Novel-Food-Verordnung, und warum ist das Datum 15. Mai 1997 entscheidend?
- Warum steht CBD im Novel-Food-Katalog, und welche Produkte sind konkret betroffen?
- Was sagen EFSA, BVL und BfR zum aktuellen Zulassungsstatus?
- Welche Rechtsfolgen drohen, und was zeigen Gerichtsurteile in der Praxis?
- Wie läuft ein Novel-Food-Zulassungsverfahren für CBD-Zutaten ab?
- Praktische Checkliste für Hersteller und Händler in Deutschland
- Was sollten Verbraucher in Deutschland wissen?
- Welche Sicherheitsbedenken hat die EFSA konkret benannt?
- Warum dieser Überblick entstanden ist
- CBDs Finest: Laborgeprüfte Qualität mit klarer Transparenz
- Quellen
- FAQ
Was regelt die Novel-Food-Verordnung, und warum ist das Datum 15. Mai 1997 entscheidend?
Die Verordnung (EU) 2015/2283 definiert ein Lebensmittel als „neuartig“, wenn es vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Dieses Datum markiert das Inkrafttreten der ersten Novel-Food-Verordnung und gilt seitdem als Stichtag für die Beweislast.
Was als neuartig gilt, regelt Art. 3 der Verordnung. Dazu zählen unter anderem:
- Lebensmittel aus neuen oder veränderten Produktionsverfahren
- Lebensmittel mit neuer Molekularstruktur oder aus neuen Quellen
- Extrakte aus Pflanzen, die vor 1997 nicht in dieser Form verzehrt wurden
Der entscheidende Punkt: Die Beweislast liegt beim Inverkehrbringer. Wer behauptet, sein Produkt sei kein neuartiges Lebensmittel, muss eine belegbare Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997 nachweisen. Das Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bestätigt, dass CBD-Extrakte diese Voraussetzung nicht erfüllen.
Das Zulassungsverfahren läuft zentralisiert auf EU-Ebene ab:
- Antragstellung bei der EU-Kommission mit vollständigem Sicherheitsdossier
- Formale Validierung des Antrags durch die Kommission
- Wissenschaftliche Risikobewertung durch die EFSA
- Kommissionsentscheidung über Zulassung oder Ablehnung
- Aufnahme in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel
Solange ein Produkt nicht in dieser Unionsliste steht, darf es in keinem EU-Mitgliedstaat als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.
Warum steht CBD im Novel-Food-Katalog, und welche Produkte sind konkret betroffen?
Der Novel-Food-Katalog der EU-Kommission ist eine Orientierungshilfe für Behörden und Unternehmen. Er ist rechtlich nicht bindend, wird aber von deutschen Behörden und Gerichten als gewichtiges Indiz für die Einstufung herangezogen. Das OVG Schleswig-Holstein hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmer sich nicht auf vermeintliche Grauzonen verlassen sollten.

Im Katalog sind „Cannabinoide“ als neuartig eingetragen. Das betrifft nicht nur reines CBD-Isolat, sondern alle Extrakte aus Cannabis sativa, die Cannabinoide in konzentrierter Form enthalten.
Konkret betroffen sind:
- CBD-Öle (mit extrahiertem oder angereichertem CBD)
- CBD-Kapseln und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD
- Angereicherte Lebensmittel wie CBD-Gummibärchen, -Schokolade oder -Getränke
- Vollspektrum- und Breitspektrum-Extrakte aus Hanf
Nicht betroffen sind hingegen traditionelle Hanfprodukte wie Hanfsamen, Hanfsamenöl oder Hanfmehl, sofern diese keine gezielt extrahierten Cannabinoide enthalten. Auch Kosmetika und Aromen unterliegen eigenen Regelwerken und fallen nicht automatisch unter die Novel-Food-Verordnung.
Was sagen EFSA, BVL und BfR zum aktuellen Zulassungsstatus?
Die EFSA hat eine vorläufige Sicherheitsgrenze für CBD veröffentlicht. Dieser Orientierungswert ist jedoch ausdrücklich vorläufig und ersetzt keine abschließende Risikobewertung. Gleichzeitig hat die EFSA erhebliche Datenlücken identifiziert, die eine Zulassung bislang verhindern.
Offene Fragen, die die EFSA benennt:
- Fehlende toxikologische Langzeitdaten
- Unzureichende Daten zu Absorption, Verteilung, Metabolismus und Ausscheidung (ADME)
- Keine ausreichenden Studien zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln
- Unklare Daten zur reproduktionstoxikologischen Sicherheit
Das BVL ist in seiner Aussage eindeutig: Aktuell sei keine Fallgestaltung bekannt, bei der CBD in Lebensmitteln als verkehrsfähig angesehen werden könne. Das BfR ergänzt, dass bei manchen Produkten die akute Referenzdosis (ARfD) für THC überschritten werden kann, weil CBD-Extrakte häufig Spuren von THC enthalten. Hinzu kommt, dass viele Gesundheitsversprechen für CBD wissenschaftlich nicht belegt sind.
Profi-Tipp: Wer als Unternehmen auf eine baldige Zulassung spekuliert, geht ein erhebliches Risiko ein. Die EFSA-Bewertung zeigt, dass der Prozess noch Jahre dauern kann.
Welche Rechtsfolgen drohen, und was zeigen Gerichtsurteile in der Praxis?
Behörden in Deutschland können bei nicht verkehrsfähigen CBD-Lebensmitteln verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Verkaufsverbote durch Allgemeinverfügung der zuständigen Landesbehörde
- Sicherstellung und Vernichtung der Produkte
- Zwangsgelder bei Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen
- Bußgeldverfahren nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Das VG Hannover hat am 18. November 2019 (Az. 15 B 3035/19) in einem Eilverfahren bestätigt, dass CBD-haltige Lebensmittel als neuartig einzustufen sind und behördliche Maßnahmen gegen deren Inverkehrbringen rechtmäßig sind. Das VG Karlsruhe hat 2023 ergänzt, dass Gerichte bei der Beurteilung nicht allein auf die Produktbezeichnung schauen, sondern auf tatsächlichen Zweck, Aufmachung und Cannabinoidgehalt.
Abgrenzung zu anderen Produktkategorien: Kosmetika unterliegen der Kosmetikverordnung (EU) 1223/2009 und dürfen CBD enthalten, sofern keine Zulassungspflicht nach anderen Regelwerken greift. Aromen fallen unter die Aromenverordnung (EU) 1334/2008. Arzneimittel werden nach dem AMG bewertet. Wer ein Produkt als Arzneimittel zulassen möchte, muss ein vollständiges Arzneimittelzulassungsverfahren durchlaufen. Das ist aufwendiger als ein Novel-Food-Verfahren, bietet aber bei Erfolg einen klaren Rechtsstatus.
Mehr zur Rechtslage in Deutschland erklärt CBDs Finest in einem eigenen Überblick.
Wie läuft ein Novel-Food-Zulassungsverfahren für CBD-Zutaten ab?
Wer CBD als neuartiges Lebensmittel zulassen möchte, muss ein vollständiges Sicherheitsdossier bei der EU-Kommission einreichen. Das Verfahren ist komplex und zeitintensiv.
- Antragstellung: Einreichung des Dossiers über das EU-Portal; das Dossier muss alle geforderten Sicherheitsdaten enthalten.
- Validierung: Die Kommission prüft formale Vollständigkeit; unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- EFSA-Risikobewertung: Die EFSA analysiert toxikologische Daten, ADME-Studien, Wechselwirkungsrisiken und Qualitätsdaten. Fehlende Daten führen zur Aussetzung des Verfahrens.
- Kommissionsakt: Bei positiver EFSA-Bewertung entscheidet die Kommission über die Zulassung und legt Verwendungsbedingungen fest.
- Aufnahme in die Unionsliste: Erst nach Aufnahme darf das Produkt EU-weit als Lebensmittel vermarktet werden.
Typische Zeitrahmen für Novel-Food-Verfahren liegen bei mehreren Jahren. Für CBD ist das Verfahren durch die identifizierten Datenlücken zusätzlich verzögert. Die DFG betont, dass die Beweislast für die Unbedenklichkeit klar beim Antragsteller liegt und bisherige Anträge an fehlenden toxikologischen Daten gescheitert sind.
Praktische Checkliste für Hersteller und Händler in Deutschland
Wer CBD-Produkte in Deutschland vermarkten möchte, muss die Produktkategorie sorgfältig prüfen; dazu zählen auch innovative Optionen wie der Tabakersatz mit CBD von Nature of Spirit. Folgende Punkte sind dabei zentral:
- Laboranalysen: CBD- und THC-Gehalt, Reinheit, Rückstände und Kontaminanten durch akkreditierte Labore prüfen lassen; Zertifikate aufbewahren.
- Produktkategorie klären: Ist das Produkt ein Lebensmittel, ein Kosmetikum oder ein Arzneimittel? Die Einstufung bestimmt das anwendbare Recht.
- Kennzeichnung: Keine unzulässigen Gesundheitsaussagen (Health Claims) verwenden; nur zugelassene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung (EU) 1924/2006 sind erlaubt.
- Rezeptur dokumentieren: Zusammensetzung, Herstellungsverfahren und Verwendungszweck schriftlich festhalten.
- Rechtliche Prüfung vor Markteinführung: Lebensmittelrechtliche Beratung einholen, bevor ein Produkt in den Handel kommt.
- Importpraxis: Bei Einfuhr aus Drittstaaten Zollanmeldung korrekt ausfüllen; Nachweis über Zulassungsstatus oder Arzneimittelstatus mitführen.
- Online-Handel: Auch im E-Commerce gelten die deutschen und europäischen Lebensmittelvorschriften; Plattformrichtlinien prüfen.
Wie man CBD-Etiketten richtig liest, erklärt CBDs Finest in einem gesonderten Leitfaden.
Profi-Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit der zuständigen Landesbehörde und wählen Sie eine konservative Kennzeichnung. Wer auf eine Behördenanfrage vorbereitet ist, vermeidet kostspielige Rückrufaktionen.
Was sollten Verbraucher in Deutschland wissen?
Für Verbraucher ist die Lage zunächst verwirrend, weil CBD-Produkte trotz fehlender Zulassung vielerorts angeboten werden. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich, dass viele Anbieter versuchen, die Novel-Food-Einstufung durch Deklaration als Aromaöl oder Kosmetikum zu umgehen.
Indikatoren für rechtlich problematische Produkte:
- Werbung mit oraler Anwendung oder Einnahmeempfehlungen
- Gesundheitsversprechen ohne zugelassene Health Claims
- Fehlende oder unvollständige Laborzertifikate
- Deklaration als „Aromaöl“ oder „Raumduft“ bei gleichzeitiger Bewerbung für den inneren Gebrauch
Wer unsicher ist, ob ein Produkt legal ist, kann sich an die Verbraucherzentrale oder die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden. Informationen zu THC-Risiken und Nachweisgrenzen finden sich ebenfalls bei CBDs Finest.
Welche Sicherheitsbedenken hat die EFSA konkret benannt?
Die EFSA hat eine vorläufige Sicherheitsgrenze für CBD festgelegt, aber gleichzeitig klargestellt, dass diese Grenze auf unvollständigen Daten basiert. Eine abschließende Risikobewertung ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Bekannte Risiken, die EFSA und BfR benennen:
- Wechselwirkungen mit Arzneimitteln: CBD kann den Abbau bestimmter Medikamente in der Leber beeinflussen.
- Mögliche Leberschäden: Hinweise aus Tierstudien und klinischen Beobachtungen; Datenlage beim Menschen noch unzureichend.
- THC-Kontamination: CBD-Extrakte enthalten häufig Spuren von THC; bei manchen Produkten kann die akute Referenzdosis überschritten werden.
- Reproduktionstoxikologie: Unzureichende Daten zur Sicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit.
Die DFG betont, dass aufgrund dieser Datenlücken eine sichere Verwendung von CBD in Lebensmitteln bisher nicht belegt werden kann. Die Beweislast liegt beim Antragsteller, und bisherige Zulassungsanträge sind genau daran gescheitert. Solange diese Lücken nicht geschlossen sind, bleibt die Zulassung als neuartiges Lebensmittel ausgesetzt.
Warum dieser Überblick entstanden ist
Wer sich als Unternehmen oder Verbraucher mit CBD-Produkten beschäftigt, stößt schnell auf widersprüchliche Informationen. Viele Quellen im Netz vermischen rechtliche Einschätzungen mit Marketingaussagen oder geben den Stand von vor Jahren wieder. Florian, Autor bei CBDs Finest, hat diesen Überblick erstellt, um eine klare, quellengestützte Orientierung zu bieten, die weder Health Claims noch Einnahmeempfehlungen enthält.
CBDs Finest steht seit über acht Jahren für transparente Qualitätssicherung und laborgeprüfte Produkte. Das Ziel dieses Artikels ist es, Hersteller, Händler und informierte Verbraucher mit dem aktuellen Rechtsstand vertraut zu machen. Für konkrete rechtliche Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt sowie die direkte Abstimmung mit dem BVL oder der zuständigen Landesbehörde. Laborprüfungen durch akkreditierte Institute sind für Unternehmen in jedem Fall unverzichtbar.
CBDs Finest: Laborgeprüfte Qualität mit klarer Transparenz

Wer CBD-Produkte kauft, sollte genau wissen, was drin ist. CBDs Finest bietet seit über acht Jahren Vollspektrum CBD-Öle ohne Zusatzstoffe, mit lückenloser Labordokumentation und einer Geld-zurück-Garantie. Jedes Produkt wird durch akkreditierte Labore auf CBD-Gehalt, THC-Werte und Reinheit geprüft. Die Zertifikate sind einsehbar. Das unterscheidet CBDs Finest von Anbietern, die Labornachweise schuldig bleiben oder Produkte mit unzulässigen Gesundheitsversprechen bewerben.
Für Verbraucher, die Wert auf Transparenz und nachvollziehbare Qualität legen, ist das CBD-Öl 20 % oder die CBD-Salbe 2000 mg eine dokumentierte Wahl. Keine Heilversprechen, keine versteckten Inhaltsstoffe. Schauen Sie sich die Produktpalette und die verfügbaren Zertifikate auf cbdsfinest.de an.
Quellen
Wer die Rechtslage selbst nachprüfen möchte, findet bei folgenden Stellen verlässliche Informationen:
- Vorläufige Sicherheitsgrenze für Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel – EFSA
- Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln und Futtermitteln – BfR
Herstellerangaben und Marketingmaterialien sind keine Ersatzquellen für behördliche oder wissenschaftliche Einschätzungen. Im Zweifel gilt: Primärquellen prüfen und rechtliche Beratung einholen.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Sind CBD-Lebensmittel in Deutschland legal?
Nein. CBD-haltige Lebensmittel gelten nach der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartige Lebensmittel und sind in Deutschland nicht verkehrsfähig, da bislang keine Zulassung erteilt wurde.
Was gilt als neuartiges Lebensmittel nach EU-Recht?
Ein Lebensmittel gilt als neuartig, wenn es vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Die Beweislast für eine frühere Verwendung liegt beim Inverkehrbringer.
Ist CBD-Creme in Deutschland legal?
Kosmetische Produkte wie CBD-Salben unterliegen der Kosmetikverordnung (EU) 1223/2009, nicht der Novel-Food-Verordnung. Sie können CBD enthalten, sofern keine lebensmittelrechtliche Einstufung greift und keine unzulässigen Gesundheitsaussagen gemacht werden.
Ist CBD in der EU generell legal?
CBD selbst ist in der EU nicht verboten, aber seine Verwendung in Lebensmitteln ist ohne Novel-Food-Zulassung nicht erlaubt. In anderen Produktkategorien wie Kosmetika oder Arzneimitteln gelten eigene Regelwerke.
Welche Cannabispräparate sind in Deutschland zugelassen?
Das Arzneimittel Epidyolex (auf CBD-Basis) ist als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist CBD in Deutschland derzeit nicht zugelassen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das BVL, die zuständige Landesbehörde oder einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.