Fakten
- CBD wirkt nicht psychoaktiv und erste Medikamente beispielsweise gegen Spastik und für Krebspatienten sind zugelassen.
- Die Kostenübernahme für ein CBD-Medikament muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Die Kosten für CBD-Tropfen oder CBD-Öl auf Rezept werden aktuell noch nicht übernommen.
Cannabidiol (CBD) ist ein Inhaltsstoff der Hanfpflanze, dessen Einnahme bei verschiedenen Krankheiten helfen kann. Auf dem Markt gibt es bereits verschiedene Cannabisprodukte – von frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD bis hin zu Medikamenten wie beispielsweise das Mundspray Sativex für Patienten mit Spastik bei Multipler Sklerose oder Epidiolex mit dem Wirkstoff CBD, das im Juni 2018 in den USA zugelassen wurde. Dieses Fertigarzneimittel hilft Kindern mit einer speziellen Epilepsieform.
In Deutschland gibt es derzeit aktuelle kein zugelassenes CBD-haltiges Monopräparat. Jedoch besteht hierzulande die Möglichkeit, eine verschreibungspflichtige Rezeptur nach NRF mit dem Inhaltsstoff der Hanfpflanze anzufertigen.
Doch zahlt auch die Krankenkasse für Produkte mit Cannabidiol? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Kostenübernahme für ein Rezept zu bekommen? Antworten auf diese Fragen haben die folgenden Zeilen.
CBD-Öl auf Rezept?
Die gesetzliche Rahmenlage und die aktuelle Praxis
Nach dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ können deutsche Ärzte seit dem März 2017 Cannabisextrakt, Cannabisblüten und Medikamente mit Cannabinoiden verschreiben. Das Gesetz schreibt auch den Krankenkassen vor, die Kosten für solch eine Therapie zu übernehmen. Dazu braucht es jedoch einen Antrag auf Bezahlung der Kosten.
Klingt in der Theorie gut, doch in der Praxis zeichnet sich dennoch ein anderes Bild. Im Jahr 2018 wurden laut einer Umfrage des Handelsblatts mehr als 18.400 Anträge auf solch eine Kostenübernahme gestellt, nur etwa 12.500 wurden jedoch auch bewilligt – das sind zwei Drittel der Gesamtanträge. Die Zahlen unterscheiden sich von Krankenkasse zur Krankenkasse. So liegt die Barmer mit einer Quote von 71 Prozent bewilligter Anträge an der Spitze, während beispielsweise die AOK durchschnittlich nur 63 Prozent der Anträge positiv beschied.
Schwierigkeit durch frei verkäufliche Vollspektrum-Öle auf dem Markt
Die genannten Zahlen beziehen sich auf Anträge zur Übernahme der Kosten von cannabishaltigen Produkten zur medizinischen Therapie. Hier muss jedoch unterschieden werden, dass Hanf mehrere Cannabinoide enthält. Tetrahydrocannabinol (THC oder auch Dronabinol genannt) ist eines von ihnen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und daher verschreibungspflichtig ist, wenn Patienten es zur Therapie nutzen will.
CBD hingegen gilt nicht als Betäubungsmittel, der Konsum ist legal und Extrakte unter bestimmten Bedingungen frei verkäuflich. Daher finden sich Cannabisöl, Kapseln und Cremes auch auf den frei verkäuflichen Markt – in Drogerien und im Onlinehandel beispielsweise. Für solche Produkte übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht, da diese als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Arznei gelten.
Die besten Chancen auf eine Bezahlung der Kosten durch die Kasse
Wird CBD jedoch als Arzneimittel verordnet, fällt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ebenfalls unter die Verschreibungspflicht. Zwar gibt es hierzulande kaum Fertigarznei, aber Apotheken können inzwischen CBD als Substanz für eine Rezeptur beziehen und selbst Cannabidiol-Lösungen herstellen. In solch einem Rezepturarzneimittel ist meist in 20 Milliliter ein Gramm CBD enthalten. Für solche Rezepturarzneimittel kann sich der Antrag auf Kostenübernahme seitens der Krankenkasse lohnen.
Laut dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ müssen Krankenkassen die Kosten bei schweren Krankheiten übernehmen, wenn andere Therapien nicht ausreichend oder ausgeschöpft sind. Dies betrifft viele Erkrankungen, für manche ist der Einsatz von THC vielversprechender, aber auch CBD wird bereits gezielt eingesetzt. Das Medikament Sativex wird bei Tumorschmerzen, Übelkeit und Erbrechen eingesetzt – es enthält sowohl THC als auch CBD. Bei Knochenschmerzen hat sich jedoch Cannabidiol beispielsweise besser bewährt.
Die besten Chancen für eine Übernahme für Kosten von CBD-Produkten und CBD-Arzneimitteln haben Patienten, wenn seitens der Krankenkasse eine Bewilligung der Kostenübernahme für Cannabis allgemein vorliegt.
Indikationen für eine Kostenübernahme von CBD
Cannabidiol hat zahlreiche positive Eigenschaften. Dazu zählen unter anderem eine angstlösende antiepileptische, neuroprotektive, entzündungshemmende, antioxidative und antiemetische Wirkung. Daher kann es bei vielen Erkrankungen wie Angststörungen, Epilepsie, Spastik oder Krebspatienten hilfreich sein. Jedoch ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt, bei welchen Indikationen die Krankenkassen eine Therapie mit CBD übernehmen müssen.
Der bekannteste Einsatz von Arzneimitteln mit CBD ist bei der Behandlung von Epilepsien bei Kindern, vor allem dem Dravet-Syndrom, tuberöse Sklerose und Lennox-Gastaut-Syndrom infantile Spasmen. Für das Medikament Epidiolex liegen bereits einzelne Studien vor.
Vorgehensweise und Beantragung
Um CBD-Produkte vom Arzt verschrieben zu bekommen, die schließlich auch von der Krankenkasse übernommen werden, braucht es einen Antrag. In diesem sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass andere Therapien nicht zufriedenstellend oder erfolglos waren – beispielsweise eine Angststörung nicht gelindert werden konnte. Cannabis als Medizin wird nur unter solchen Voraussetzungen bewilligt. Folgende Schrittfolge ist zu empfehlen:
- Information – welche Symptomatik kann gelindert werden
- Kontakt zur Krankenkasse: Welche Unterlagen braucht es
- Besprechung der Cannabis-Therapie mit dem Arzt (u. a. Privatrezept ausstellen lassen)
- Beantragung der Kostenübernahme
- Rezept ausstellen lassen (oder Privatrezept durch kassenärztliches Rezept ersetzen)
- Apotheke kontaktieren
Die Kasse muss innerhalb von drei bis fünf Wochen entscheiden, ob die Kosten für eine Behandlung übernommen wird. Wenn die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen zu einer Entscheidung kommt, gilt der Antrag als automatisch genehmigt – sagt das Bundessozialgericht Kassel. Auch eine befristete Kostenübernahme ist ungültig, entschied das Sozialgericht Hildesheim.
Hilfreiche Argumentation für CBD
Die Bezahlung der Kosten für eine Behandlung mit CBD kann mit einer guten Argumentation erreicht werden. Ein wichtiges Argument ist dabei, dass zahlreiche Apotheken immer noch nicht CBD-reiche Cannabisblüten beschaffen können, sodass Öle, Lösungen und andere Medikamente aussichtsreicher sein könnten.
Ein weiterer Vorzug von CBD ist seine nicht psychoaktive Wirksamkeit – auch bei hoher Dosierung. Zahlreiche Cannabismedikamente wie auch Sativex enthalten neben CBD auch THC, das jedoch die berauschende Nebenwirkung mit sich bringt. Diese kann bei Patienten unterschiedlich wirken. Sind die Nebenwirkungen zu stark, kann ein Cannabismedikament mit THC nicht infrage kommen und ein positiver Bescheid seitens der Krankenkasse für ölige CBD-Extrakte ist wahrscheinlicher.
Cannabis hat immer noch den Ruf einer Droge und ist daher streng reguliert. Der Anbau von speziellen Sorten des Hanfs muss genehmigt sein, das Mitführen kann bei Polizei und Behörden immer noch für Missverständnisse sorgen. Daher empfiehlt die „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ das Tragen eines Cannabis-Ausweises, der bei der Arbeitsgemeinschaft per E-Mail beantragt werden kann.
Möglichkeiten, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt
In vielen Fällen – laut aktuellen Zahlen bei einem Drittel – wird die Kostenübernahme von Cannabis als Medizin und damit auch von CBD nicht bewilligt. Haben Sie eine Ablehnung erhalten, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung, um Ihre Beschwerden dennoch mit CBD behandeln zu können:
- Einspruch gegen die Ablehnung (bis hin zu Klage beim Sozialgericht)
- privates Rezept für eine Cannabidiol-Lösung, die auf eigene Kosten erstanden wird
- Erwerb von frei verkäuflichen CBD-Produkten
Welcher Weg im Einzelfall ratsam ist, sollte am besten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, denn vor allem bei Widerspruch und Klage ist seine Unterstützung wichtig.
Zusammenfassung
Die Kosten für Medikamente mit Cannabidiol werden nicht automatisch von den Krankenkassen übernommen – da bei CBD auch zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich auf dem Markt vorhanden sind. Wird Cannabidiol aus der Hanfpflanze jedoch verschrieben, fällt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) unter die Arzneimittel. Weltweit haben bereits erste Medikamente mit CBD eine Zulassung – die Kostenübernahme muss bei der Krankenkasse mit einem Antrag eingeholt werden.
Fazit:
In diesem Beitrag haben wir einen detaillierten Einblick in die aktuelle Situation von Cannabidiol (CBD) als Medikament in Deutschland gegeben. Trotz der Tatsache, dass CBD nicht psychoaktiv wirkt und bereits Medikamente, wie das Mundspray Sativex und Epidiolex, für bestimmte Erkrankungen zugelassen sind, gestaltet sich die Kostenübernahme durch die Krankenkassen als komplexer Prozess.
Gemäß dem Gesetz “Cannabis als Medizin” können Ärzte seit März 2017 Cannabisextrakt, Cannabisblüten und Cannabinoid-haltige Medikamente verschreiben, wobei die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beantragt werden muss. Die Realität zeigt jedoch, dass nur etwa zwei Drittel der Anträge bewilligt werden, und die Zustimmungsquoten variieren je nach Krankenkasse.
Die Schwierigkeiten werden durch frei verkäufliche CBD-Vollspektrum-Öle auf dem Markt verstärkt, da diese als Nahrungsergänzungsmittel gelten und nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Die besten Chancen auf Kostenübernahme bestehen, wenn CBD als verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet wird, sei es in Form von Rezepturarzneimitteln oder bereits zugelassenen Medikamenten wie Sativex.
Trotz der positiven Eigenschaften von CBD und der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten bleibt die Indikation für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Eine überzeugende Argumentation, basierend auf der Unverfügbarkeit von CBD-reichen Cannabisblüten in Apotheken und der nicht psychoaktiven Wirkung von CBD, kann jedoch die Erfolgsaussichten verbessern.
Im Fall einer Ablehnung durch die Krankenkasse stehen Patienten verschiedene Möglichkeiten offen, darunter der Einspruch gegen die Ablehnung, der private Erwerb von CBD-Produkten oder die Erstellung eines privaten Rezepts für eine Cannabidiol-Lösung auf eigene Kosten.
Zusammenfassend ist die Kostenübernahme für CBD-Medikamente in Deutschland ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Abwägung der individuellen Umstände erfordert. Wir werden weiterhin die Entwicklungen auf diesem Gebiet verfolgen und unsere Leser über aktuelle Neuigkeiten informieren.
Quellen und weiterführende Links
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-18-lp/stellungnahmen-refe/cannabis-als-medizin.html
- https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/aok-tk-und-barmer-immer-mehr-deutsche-patienten-bekommen-cannabis-auf-rezept/23954602.html?ticket=ST-1787150-nxCxvGghqffpWy60k1tP-ap4
- https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736%2818%2930136-3/fulltext und https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1611618
- https://besserlebenmitcannabis.de/muster-antrag-auf-eine-therapie-mit-cannabis-nach-%C2%A7-31-abs-6-sgb-v/
- https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2016&nr=14240&linked=urt
- https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
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